Die Präqualifikation (PQ-VOB) gilt als eine allgemein anerkannte Form zur Eignungsprüfung von Bauunternehmen, die als Bieter für jedes einzelne Vergabeverfahren notwendige Unterlagen für ihre Eignung sowie bezüglich Fachkunde, Zuverlässigkeit, Leistungsfähigkeit u. a. bei nationalen Ausschreibungen im Unterschwellenbereich gemäß § 6 a in Abschnitt 1 (sowie analog jeweils auch nach § 6 a EU bei EU-weiten Ausschreibungen bei Erreichen der Schwellenwerte und § 6 a VS in den Abschnitten 2 und 3) der VOB/A-2016 mindestens bei öffentlichen Auftraggebern auf Verlangen vorzulegen haben.

Mit einer Präqualifikation wird die Prüfung dieser Eignungsnachweise vorgelagert und auftragsunabhängig durchgeführt, praktisch als eine auftragsunabhängige Prüfung auf Grundlage eines Präqualifikationsverfahrens (PQ-Verfahren). Der Nachweis kann mit der vom Auftraggeber direkt abrufbaren Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen erfolgen. Er ist gewissermaßen ein Gütesiegel dafür, ob ein Bauunternehmen für eine Auftragsausführung geeignet ist.